Fragen und Antworten

Ich wurde von meiner Versicherung gekündigt, bekomme ich jetzt überhaupt noch eine neue Versicherung ?

Prinzipiell ist das natürlich möglich, jedoch kommt es hier genau auf die erneute Antragsstellung an.

Deshalb empfehlen wir in solchen Fällen immer vorher mit Spezialisten zu sprechen, da allein bei der Antragsstellung mehrere Fehler unterlaufen können, die zur Ablehnung des neuen Versicherungsschutzes führen können.

Meine Versicherung hat mir die Kündigung angedroht, wie muss ich mich nun verhalten ?

Hier ist besondere Vorsicht geboten, da es umso schwieriger wird eine neue Versicherung zu finden, wenn der aktuelle Versicherer die Kündigung tatsächlich aussprechen sollte.

Eine Empfehlung von uns ist, sich mit dem Versicherer in Kontakt zu setzten und zu erfragen weshalb er kündigen möchte und was eventuell am Vertrag zu ändern ist, damit der Versicherer den Vertrag nicht kündigt.

Sollte der aktuelle Versicherer weiterhin an einer Kündigung festhalten, so sprechen Sie mit Absprache des Versicherers selbst die Kündigung aus.

Natürlich machen wir das auch gerne für Sie.

Wie viele Jahre in die Vergangenheit muss ich Vorschäden bei der Angabe bei der Versicherung berücksichtigen?

Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen Auskunft über die letzten 5 Jahre, es gibt aber auch einige die Vorschäden der letzten 10 Jahre mitgeteilt bekommen möchten, bei dem Einschluss von Naturgefahren (Elementar) werden immer die letzten 10 Jahre abgefragt.

Wenn mir die Versicherung eine Kündigung androht, kann ich dann auch selbst kündigen?

Ja, dass können Sie natürlich tun.

Jedoch empfehlen wir bei solch einem Fall, sich vorher mit einem Spezialisten in Verbindung zu setzen.

Auch hier helfen wir Ihnen gerne!

Wir helfen, wo andere aufhören…

Sie wurden von Ihrer aktuellen Versicherung gekündigt, einfach weil die Versicherung Ihr Gebäude nicht mehr zu den aktuellen Konditionen fortführen möchte.

Oder Sie wurden gekündigt, da Sie zu viele Schäden gemeldet haben (passiert leider sehr oft).

Ihre Nachteile bei einer Kündigung durch die Versicherung:

  • Das die Versicherung Ihnen gekündigt hat, müssen Sie bei einer neuen Versicherung angeben (zwingend), dass führt bei den meisten Versicherungen schon automatisch zu einer Ablehnung.
  • Sie müssen alle Schäden der letzten 5 Jahre ausnahmslos angeben, sofern Sie auch eine Absicherung der Naturgefahren (Elementar) wünschen, sogar der letzten 10 Jahre.
  • In den meisten Fällen nur Annahmen mit Einschluss hoher Selbstbeteiligungen.
  • Achten Sie auf „schwarze Schafe“, oft lassen Versicherungsberater, die obigen Fragen weg und der Vertrag scheint problemlos angenommen zu werden, die Retourkutsche kommt dann spätestens beim ersten Schaden, hier hat die Versicherung dann ein Rücktrittsrecht, da Sie keine korrekten Angaben gemacht haben und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.